Neuer Förderaufruf im Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil"

Heute wurde ein neuer Förderaufruf für das Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" veröffentlicht. Das Programm ist Teil der Elektromobilitätsförderung Erneuerbar Mobil des Bundesumweltministeriums. Mit dem Förderprogamm unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge.

Innerhalb des neuen Förderaufrufs können Anträge bis zum 1. März 2022 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Antragseingang. Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen dann bis zum 30. September 2022 beschafft und zugelassen werden. Der neue Aufruf präzisiert auch den Kreis der Antragsberechtigten: Neben Organisationen und Unternehmen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind, können nun auch deren Träger Anträge stellen. Leasingunternehmen, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen sind weiterhin antragsberechtigt.

Der vollständige Förderaufruf und weitere Informationen sind unter dem untenstehenden Link verfügbar.

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