Neuer Förderaufruf im Förderprogramm „Sozial & Mobil“

Am 05.12.2022 wurde der vierte Förderaufruf für das Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" veröffentlicht. Das Programm ist Teil der Elektromobilitätsförderung „Erneuerbar Mobil“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Mit dem Förderprogramm, welches nun bis 2024 verlängert wurde, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge.

Innerhalb des neuen Förderaufrufs können Anträge bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Antragseingang. Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen bis zum 30. September 2024 beschafft und zugelassen werden. Der neue Aufruf präzisiert auch den Kreis der Antragsberechtigten.

Der vollständige Förderaufruf, eine Liste der förderfähigen Tätigkeiten sowie weitere Informationen sind unter dem untenstehenden Link verfügbar.

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